Wie in verschiedenen Medien bereits kundgemacht, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) per Urteil entschieden, dass Netzbetreiber ein allfällig verrechnetes Netzzutrittsentgelt für Erzeugungsanlagen zurückzuzahlen hat.
Das Elektrizitätswerk der Gemeinde Gries am Brenner hat für Erzeugungsanlagen von Kunden niemals ein Netzzutrittsentgelt dafür verrechnet. Daher erfolgt auch keine Rückzahlung an Kunden des Elektrizitätswerks der Gemeinde Gries am Brenner.
Hintergrund:
Wird an einen bestehenden Netzanschluss, der bereits zum Strombezug benutzt wurde, erstmals eine Stromerzeugungsanlage angeschlossen, die in der bestehenden Anschlusskapazität Deckung findet, fällt dafür kein Netzzutrittsentgelt an. Diese Entscheidung wurde am 17.10.2024 vom Obersten Gerichtshof (OGH) per Urteil 1Ob85/24t veröffentlicht.
Hier finden Sie alle Informationen zum Urteil.