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PV-Förderung Bund: Update bezüglich Neuregelung des Nullsteuersatzes

19.03.2025 10:00

Nullsteuersatz PV

Mehrwertsteuerbefreiung für PV aufgehoben

Die seit 01.01.2024 geltende Steuererleichterung für PV-Anlagen bis 35 kWp wurde mit Beschluss im Nationalrat vom 07. März 2025 aufgehoben.
Die Bestimmungen zum Auslaufen der Förderung sind wie folgt definiert: 

Grafik Nullsteuersatz

HINWEIS: Der Nullsteuersatz gilt auch separat für die Lieferung ODER die Installation. Wenn nach dem 6. März 2025 bspw. nur die Lieferung von PV-Modulen beauftragt wird und diese bis 31. März 2025 abgeschlossen werden kann, kommt dafür der Nullsteuersatz zur Anwendung.

Die Originalgrafik und weitere ausführliche Infos finden sie auf der Website von PV-Austria.

Unser Tipp: 

Falls die PV-Anlage noch nicht bestellt wurde, sollten die Klienten direkt mit der Lieferfirma abklären und sich ggf. schriftlich bestätigen lassen, ob eine Installation und Inbetriebnahme bis 31.03.2025 möglich ist.
Gerne können Sie sich mit offenen Fragen dazu auch direkt an die Energieagentur Tirol wenden: Tel: +43 512 250015

 

Sollte der Nullsteuersatz nicht mehr zur Anwendung kommen, besteht voraussichtlich wieder die Möglichkeit der EAG-Förderung. Bisher sind allerdings weder Termine für Fördercalls noch aktuelle Fördersätze offiziell auf der Website der EAG ersichtlich.
Vorab finden Sie hier dazu die relevanten Websites:

  → So Geht Einreichen - Finden Sie Ihre geeignete Fördermöglichkeit

  → Förderkalender zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)


Einen kompletten Überblick zu allen Energieförderungen finden Sie wie gewohnt auf der Förderübersicht der Energieagentur Tirol.


19.03.2025