Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betroffenen Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden. Weiteres kann diese auch online mittels ID Austria beantragt werden.
Die Kosten für eine Strafregisterbescheinigung betragen € 23,10 wenn diese lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (z.B. Arbeitgeber, Behörde) dient und kann außerdem bei Nachweis einer Freiwilligentätigkeit in Organisationen wie z.B. Caritas, Rotes Kreuz, Feuerwehr oder anderen sozialen Organisationen gebührenbefreit werden.
Für die Beantragung einer der drei Sonderformen der Strafregisterbescheinigung („Kinder- und Jugendfürsorge“, „Pflege und Betreuung“ oder „terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“) ist eine Bestätigung des zukünftigen Dienstgebers (Original oder Kopie) vorzulegen. Nicht geeignet sind Blanko- und Pauschalbestätigungen.
Eine Strafregisterbescheinigung kann bei persönlichem Erscheinen des Antragstellers sofort auf der Gemeinde ausgestellt werden. Mitzubringen ist ein amtlicher Lichtbildausweis. (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) sowie gegebenenfalls den Nachweis über Freiwilligentätigkeit."
Kosten bei Onlinebeantragung mittels ID Austria:
Zur Vorlage beim Arbeitgeber: € 15,10Ohne Definition einer Vorlage: € 28,10
Zum Formular:
Bestätigung des Dienstgebers für die Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge", "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" oder "Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen"
Online Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung (ID Austria)
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