Die Gemeinde fördert alle tierhaltenden Betriebe in Gries am Brenner mit der Tierzuchtprämie. Um in den Genuss dieser Förderung zu gelangen, ist von den tierhaltenden Betrieben, jährlich bis zum 30. April die Stückzahl der weiblichen Tiere der Gemeinde zu übermitteln.
Zusätzlich zur Grundförderung in der Höhe von € 30.- werden für weibliche Tiere folgende Beträge ausbezahlt.
Sollte in diesem Zeitraum keine Meldung im Gemeindeamt eingehen, verfällt der Anspruch und es kann erst wieder im darauffolgenden Jahr angesucht werden.
11.03.2025