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Bauvollendungsmeldung Photovoltaikanlagen ONLINE

Die Fertigstellung von Photovoltaikanlagen nach § 28 Abs. 3 lit. f, g und h der Tiroler Bauordnung 2022 (TBO 2022) ist der Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat den betreffenden Bauplatz zu bezeichnen sowie Angaben zur Lage und Engpassleistung der Anlage in kW zu enthalten.

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