schrift_klein 

Kanalbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt2,60 €

Zuständig

Die Kanalbenützungsgebühr wird berechnet nach dem tatsächlichen Trinkwasserverbrauch, gemessen mit einer Wasseruhr. Pro Objekt (Gebäude) wird ein Freibetrag von 10 m³ für Gartenwasser usw. abgezogen. Die Mindestvorschreibung pro Gebäude beträgt 50 m³ pro Jahr. (GR-Beschluss vom 27.11.2024).